Jugendleiterin

Sarah Daum ist verantwortliche Jugendleiterin und vertritt die Interessen der Jugendlichen im Vorstand. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und als eine unserer besten Luftgewehrschützen ist sie für diese verantwortungsbewusste Aufgabe bestens geeignet und eingesetzt worden.

Ihre Aufgaben sind u.a. die Jugend-Betreuung, die Mannschaftsaufstellung und Termine bei Wettkämpfen zu koordinieren, sie dorthin zu begleiten und Überwachung beim Jugend-Training.

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Sarah Daum
E-mail Jugendleiterin

 

Jugendleiter
Wieland Schenkewitz
E-mail Jugendleiter

Stellvertr. Jugendleiter

Wieland Schenkewitz ist stellvertretender Jugendleiter. Auch er ist einer unserer besten Schützen und bringt die gleichen Voraussetzungen mit.

Unter seiner Leitung werden schnell Anfängerfehler erkannt, korrigiert und wenn nötig immer wieder aufgezeigt. Durch sein Konzept, seiner Ausdauer und Geduld macht das Luftgewehrschiessen Spass, bringt den Erfolg und hat schon so manchem geholfen ein richtig guter Wettkampf-Schütze zu werden.

 

Die Trainingszeiten für die Jugend sind am Mittwoch und Freitag von 19:oo bis 2o:oo Uhr.
Acht moderne Luftgewehr- Stände stehen für das Luftgewehrschiessen zur Verfügung

 

Ab wann darf man mit Luftdruckwaffen schiessen?

Mit 12 bis 13 Jahren:  

Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.

Wichtig: die Einverständnis-Erklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegen zu nehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.

 

Mit 14 Jahren:

Schießen mit Luft-, Federdruck- und CO2-Waffen unter Aufsicht.

 

Ab 14 - 15 Jahren:

Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.

 

Ab 16 Jahren:

Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" unter Aufsicht.

Information aus der Hessischen Schützenzeitung, Ausgabe 10/2003

Muster einer Einverständniserklärung für das Schießen Minderjähriger

 

Eine Aufnahmegebühr für eine/n Jugendliche/n wird nicht erhoben. Der Jahresbeitrag für die Jugend, Wehrpflichtige, Sozialdienstleistende oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt  € 17,50.

Gerne begrüssen wir Sie auch zu einem Schnupper Training in unserem Vereins Haus, oder fordern Sie per E-mail nähere Informationen zu unserem Jugend-Training bei unseren beiden Jugendtrainern

Wir würden uns sehr darüber freuen.

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