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Jugendleiterin
Sarah Daum ist verantwortliche Jugendleiterin
und vertritt die Interessen der Jugendlichen im Vorstand. Mit ihrer
langjährigen Erfahrung und als eine
unserer besten Luftgewehrschützen ist sie für diese
verantwortungsbewusste Aufgabe bestens geeignet und eingesetzt
worden.
Ihre Aufgaben sind u.a. die Jugend-Betreuung, die
Mannschaftsaufstellung und Termine bei Wettkämpfen zu
koordinieren, sie dorthin zu begleiten und Überwachung beim Jugend-Training.
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Sarah Daum
E-mail Jugendleiterin
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Wieland Schenkewitz
E-mail Jugendleiter
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Stellvertr. Jugendleiter
Wieland Schenkewitz ist stellvertretender Jugendleiter.
Auch er ist einer unserer besten Schützen und bringt die
gleichen Voraussetzungen mit.
Unter seiner Leitung werden schnell
Anfängerfehler erkannt, korrigiert und wenn nötig immer wieder
aufgezeigt. Durch sein Konzept, seiner Ausdauer und Geduld macht das
Luftgewehrschiessen Spass, bringt den Erfolg und hat schon so
manchem geholfen ein richtig guter Wettkampf-Schütze zu werden.
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Die Trainingszeiten für die Jugend sind am Mittwoch und Freitag von 19:oo
bis 2o:oo Uhr.
Acht moderne Luftgewehr- Stände stehen für das Luftgewehrschiessen zur Verfügung
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Ab wann darf man mit Luftdruckwaffen
schiessen?
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Mit 12 bis 13 Jahren:
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Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei
denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2)
verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben
sind:
schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der
Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Beaufsichtigung durch
verantwortliche und zur Kinder- und
Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.
Wichtig: die Einverständnis-Erklärung ist vor dem Schießen vom
Trainer/Betreuer entgegen zu nehmen und muss während des Schießens
aufbewahrt werden.
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Mit 14 Jahren:
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Schießen mit Luft-, Federdruck- und CO2-Waffen unter Aufsicht.
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Ab 14 - 15 Jahren:
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Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" ist erlaubt,
wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der
Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Beaufsichtigung durch
verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten
Aufsichtsperson.
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Ab 16 Jahren:
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Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" unter Aufsicht.
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Information aus der Hessischen Schützenzeitung,
Ausgabe 10/2003
Muster einer Einverständniserklärung für das
Schießen Minderjähriger
Eine Aufnahmegebühr für eine/n Jugendliche/n wird nicht erhoben. Der
Jahresbeitrag für die Jugend, Wehrpflichtige, Sozialdienstleistende oder
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt € 17,50.
Gerne begrüssen wir Sie auch zu einem Schnupper Training in unserem
Vereins Haus, oder fordern Sie per E-mail nähere Informationen zu unserem
Jugend-Training bei unseren beiden Jugendtrainern
Wir würden uns sehr darüber freuen.
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