Regeländerung zum Sportjahr 2005

Der Deutsche Schützenbund hat in seiner Neufassung der Sportordnung (SpO), die ab dem Sportjahr 2005 gültig ist, einige Regeländerungen beschlossen. Auf die wichtigsten möchte ich im folgenden kurz hinweisen:

• Neue Klasseneinteilung bei Schüler, Jugend und Junioren

• Maximalmaße für Blenden für Gewehr und Pistole

 

1.0.3.3.4

Eine Blende von maximal 30 mm Höhe (A) und 100 mm Länge (B) darf am Gewehr oder am Visier nur auf der Seite des nichtzielenden Auges befestigt sein.
 

 

0.5.4.5.1

Seitenblenden, befestigt an einer Kopfbedeckung, Schießbrille oder ei­nem Stimmband mit einer Maximalhöhe von 40 mm sind gestattet. Diese Blenden dürfen maximal bis zur Stirne reichen (A).

 

0.5.4.5.2

Am nichtzielenden Auge darf eine Blende mit maximal 30 mm Breite (B) getragen werden.

 

0.5.4.5.3

• Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole wird mit der Standardpistole geschossen.

• Mindestabzugsgewicht bei OSP, Sportpistole, GK-Pistole Revolver 1000g
Mindestabzugsgewicht Zentralfeuerpistole 1360g.

• Munitionsanforderung im Wettbewerb OSP (2.0.5)

• nur noch eine (1) Wiederholung bei anerkannter Störung in den Wettbewerben OSP
(30 Schuss-Durchgang), GK-Pistole/-Revolver (gesamter Vorkampf) und Standardpistole (2.0.3.6.9)

• Bei nicht anerkannter Störung gelten alle nicht abgegebenen Schüsse wieder als Fehler (2.03.6.6.3)

• Das Stechen um Platz 1-3 bei 25m- Wettbewerben und Mehrsch.-LP wurde neu geregelt (2.0.3.8)

• Bei Funktionsunfähigkeit der Waffe darf jetzt auch bei der Mehrschüssigen Luftpistole der     Wettkampf mit einer Ersatzwaffe fortgeführt werden (2.16.5,3)

• Neue Scheibe ohne die Ringe 1 —4 für Muskete (0.4.3.06)

 

Der genaue Wortlaut ist über den Deutschen Schützenbund oder Hessischen Schützenverband zu beziehen.

Jeder Aktive Sportler und die Vereine sind gehalten, ihr Regelwerk zu kennen. (Regel 0.1.2 der SpO)

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