Regeländerung zum Sportjahr 2005
Der Deutsche
Schützenbund hat in seiner Neufassung der Sportordnung (SpO), die ab dem
Sportjahr 2005 gültig ist, einige Regeländerungen beschlossen. Auf die
wichtigsten möchte ich im folgenden kurz hinweisen:
• Neue
Klasseneinteilung bei Schüler, Jugend und Junioren
• Maximalmaße für
Blenden für Gewehr und Pistole
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1.0.3.3.4
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Eine
Blende von maximal 30 mm Höhe (A) und 100 mm Länge (B) darf am Gewehr
oder am Visier nur auf der Seite des nichtzielenden Auges befestigt sein. |
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0.5.4.5.1
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Seitenblenden, befestigt an einer Kopfbedeckung, Schießbrille oder einem
Stimmband mit einer Maximalhöhe von 40 mm sind gestattet. Diese Blenden
dürfen maximal bis zur Stirne reichen (A).
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0.5.4.5.2 |
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Am
nichtzielenden Auge darf eine Blende mit maximal 30 mm Breite (B) getragen
werden.
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0.5.4.5.3 |
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• Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole wird mit der Standardpistole geschossen.
• Mindestabzugsgewicht bei OSP, Sportpistole, GK-Pistole Revolver 1000g
Mindestabzugsgewicht Zentralfeuerpistole 1360g.
• Munitionsanforderung im Wettbewerb OSP (2.0.5)
• nur noch eine (1)
Wiederholung bei anerkannter Störung in den Wettbewerben OSP
(30 Schuss-Durchgang),
GK-Pistole/-Revolver (gesamter Vorkampf) und Standardpistole (2.0.3.6.9)
•
Bei nicht anerkannter Störung gelten alle nicht abgegebenen Schüsse
wieder als Fehler (2.03.6.6.3)
•
Das Stechen um Platz 1-3 bei 25m- Wettbewerben und Mehrsch.-LP wurde neu
geregelt (2.0.3.8)
•
Bei Funktionsunfähigkeit der Waffe darf jetzt auch bei der Mehrschüssigen
Luftpistole der Wettkampf mit einer Ersatzwaffe fortgeführt werden
(2.16.5,3)
•
Neue Scheibe ohne die Ringe 1 —4 für Muskete (0.4.3.06)
Der genaue
Wortlaut ist über den Deutschen Schützenbund oder Hessischen Schützenverband
zu beziehen.
Jeder Aktive Sportler und die Vereine sind
gehalten, ihr Regelwerk zu kennen. (Regel 0.1.2 der SpO)
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